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   BVerwG, 08.05.1970 - VII B 99.69   

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https://dejure.org/1970,2916
BVerwG, 08.05.1970 - VII B 99.69 (https://dejure.org/1970,2916)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1970 - VII B 99.69 (https://dejure.org/1970,2916)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1970 - VII B 99.69 (https://dejure.org/1970,2916)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Unterwegsaufnahme von Fahrgästen - Antrag auf auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Begriff der öffentlichen Verkehrsinteressen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 32.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1970 - VII B 99.69
    Der Senat hat sich bereits in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 32.68 - (BVerwGE 32, 209) und BVerwG VII C 40.68 - mit den Fragen des Ferienziel-Reiseverkehrs befaßt und dabei auch zu dem Verbot der Unterwegsaufnahme von Fahrgästen Stellung genommen.

    Er hat in dem Urteil BVerwG VII C 32.68 die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift mit Art. 12 Abs. 1 GG bejaht (a.a.O. S. 213) und außerdem die vom Kläger vertretene Auffassung über die Zulässigkeit eines sogenannten Stafettenverkehrs, der übrigens die beantragte Ausnahme überflüssig machen würde, verneint (a.a.O. S. 211 ff.).

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1970 - VII B 99.69
    Der Senat hat sich bereits in BVerwGE 9, 284 mit dem Begriff der öffentlichen Verkehrsinteressen befaßt und dazu ausgeführt, daß diese Interessen sowohl der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende, als auch lediglich auf Ermessensfehlgebrauch nachprüfbare behördliche Erwägungen enthalten.
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 40.68
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1970 - VII B 99.69
    Der Senat hat sich bereits in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 32.68 - (BVerwGE 32, 209) und BVerwG VII C 40.68 - mit den Fragen des Ferienziel-Reiseverkehrs befaßt und dabei auch zu dem Verbot der Unterwegsaufnahme von Fahrgästen Stellung genommen.
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